Club
für
olosser
e.V.
Karl – Heinz Pawlik, 1. Vorsitzender, Tel.
& Fax: 0203 / 55 83 60, Mobil: 0171 / 620 91 12
Mail:
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Internet :
http://www.club-fuer-molosser.net
K.- H. Pawlik, Gottliebstr. 81, 47166 Duisburg
Ministerium für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
z.H. Herrn Minister Eckhard Uhlenberg
40190 Düsseldorf
15.
März 2006
Antrag auf Änderung des Landeshundegesetzes LHundG
NRW
- Entfernung der Rasselisten -
Ihr
Schreiben vom 03. November 2005, hier eingegangen
am 16.
November 2005, Az VI-7-78.01.54)
Sehr geehrter Herr Uhlenberg,
Sehr geehrte Damen und Herren,
ungeachtet anderslautender Wahlversprechen und
Koalitionsvereinbarungen beabsichtigen Sie keine
Änderung des LHundG NRW vorzunehmen und berufen
sich dabei auf den - Ihnen, der CDU und der FDP
selbstverständlich bereits vor der Landtagswahl
NRW bekannten - in § 22 des LHundG benannten
"Berichtszeitraum" von fünf Jahren.
Wie wir Ihnen bereits auf Seite 4 unseres Antrages
vom 15. September 2005 mitteilten, ist dieser Teil
des Landeshundegesetzes NRW aus einer Vielzahl
von Gründen heraus rechtlich unwirksam, da
verfassungswidrig. Näheres entnehmen Sie bitte dem
beigefügten Rechtsgutachten von Dr. Jürgen Küttner.
Wir werden dieses Gutachten natürlich zur
gefälligen Kenntnisnahme und Verwendung durch
Hundehalter, betroffene Kläger und Rechtsanwälte
veröffentlichen.
Da außer Ihnen auch noch andere Landesregierungen
und Behörden in dem befremdlichen Irrtum befangen
sind, sie könnten ihre gesetzgebende Tätigkeit
einer richterlichen Überprüfung durch die
willkürliche Festlegung von
"Beobachtungszeiträumen" entziehen, wird dem
Rechtsgutachten über das LHundG NRW noch ein
weiteres folgen, welches sich in dieser Hinsicht
mit den anderen Hundeverordnungen der Länder
befasst.
Selbstverständlich wird auch dieses Gutachten
veröffentlicht werden.
Was die "Auswertung aktueller wissenschaftlicher
Erkenntnisse zum Beißverhalten bestimmter
Hunderassen" angeht, so gehen wir davon aus, dass
Sie diese Auswertung inzwischen, nachdem über 7
Monate vergangen sind, abgeschlossen haben.
Die entsprechenden zahlreichen Studien und
wissenschaftlichen Quellen hatten wir Ihnen zuvor
kommender weise bereits in unserem Antrag vom 15.
September 2005 explizit aufgeführt.
Wir erwarten deshalb mit großem Interesse Ihre
Antwort, insbesondere die Ergebnisse Ihrer
"Auswertung aktueller wissenschaftlicher
Erkenntnisse zum Beißverhalten bestimmter
Hunderassen" sowie die entsprechende Änderung des
LHundG NRW.
Mit
freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Pawlik
1. Vorsitzender
Club für Molosser
e.V.