Club für olosser e.V.

 

 

Karl – Heinz Pawlik, 1. Vorsitzender, Tel. & Fax: 0203 / 55 83 60, Mobil: 0171 / 620 91 12

Mail: vorstand@club-fuer-molosser.net  Internet : http://www.club-fuer-molosser.net

 

 

                               

 

K.- H. Pawlik, Gottliebstr. 81, 47166 Duisburg

 

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
z.H. Herrn Minister Eckhard Uhlenberg
40190 Düsseldorf

 



 

 15. März 2006

 


Antrag auf Änderung des Landeshundegesetzes LHundG NRW
 - Entfernung der Rasselisten -
Ihr Schreiben vom 03. November 2005, hier eingegangen am 16. November 2005, Az VI-7-78.01.54)

 

 

Sehr geehrter Herr Uhlenberg,
Sehr geehrte Damen und Herren,

ungeachtet anderslautender Wahlversprechen und Koalitionsvereinbarungen beabsichtigen Sie keine Änderung des LHundG NRW vorzunehmen und berufen sich dabei auf den - Ihnen, der CDU und der FDP  selbstverständlich bereits vor der Landtagswahl NRW bekannten -  in § 22 des LHundG benannten "Berichtszeitraum" von fünf Jahren.

Wie wir Ihnen bereits auf Seite 4 unseres Antrages vom 15. September 2005 mitteilten, ist dieser Teil des Landeshundegesetzes NRW  aus einer Vielzahl von Gründen heraus rechtlich unwirksam, da verfassungswidrig. Näheres entnehmen Sie bitte dem beigefügten Rechtsgutachten von Dr. Jürgen Küttner.

Wir werden dieses Gutachten natürlich zur gefälligen Kenntnisnahme und Verwendung durch Hundehalter, betroffene Kläger und Rechtsanwälte veröffentlichen.

Da außer Ihnen auch noch andere Landesregierungen und Behörden in dem befremdlichen Irrtum befangen sind, sie könnten ihre gesetzgebende Tätigkeit einer richterlichen Überprüfung durch die willkürliche Festlegung von "Beobachtungszeiträumen" entziehen, wird dem Rechtsgutachten über das LHundG NRW noch ein weiteres folgen, welches sich in dieser Hinsicht mit den anderen Hundeverordnungen der Länder befasst.

Selbstverständlich wird auch dieses Gutachten veröffentlicht werden.
Was die "Auswertung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse zum Beißverhalten bestimmter Hunderassen" angeht, so gehen wir davon aus, dass Sie diese Auswertung inzwischen, nachdem über 7 Monate vergangen sind, abgeschlossen haben.

Die entsprechenden zahlreichen Studien und wissenschaftlichen Quellen hatten wir Ihnen zuvor kommender weise bereits in unserem Antrag vom 15. September 2005 explizit aufgeführt.

Wir erwarten deshalb mit großem Interesse Ihre Antwort, insbesondere die Ergebnisse Ihrer "Auswertung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse zum Beißverhalten bestimmter Hunderassen" sowie die entsprechende Änderung des LHundG NRW.



 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Karl-Heinz Pawlik
1. Vorsitzender

Club für Molosser e.V.

Karl - Heinz Pawlik
1. Vorsitzender
Club für Molosser e.V.
Tel. / Fax: 0203 / 558360
Mobil: 0171 / 6209112
www.club-fuer-molosser.net


 

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