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Statistiken
"gefährliche Hunde"
- Hundebisse, beteiligte Hunderassen, Unfälle mit
Hunden -
Der Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts zur
Gefahrerforschungspflicht der Gesetzgeber lautet:
"96
c) Der Gesetzgeber ist allerdings auch im Hinblick auf
den allgemeinen Gleichheitssatz gehalten, die weitere
Entwicklung zu beobachten. Dabei geht es hier in erster
Linie darum, ob die unterschiedliche Behandlung derer,
deren Hunde unter § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG
fallen, und derjenigen, bei denen dies nicht der Fall
ist, auch in der Zukunft gerechtfertigt ist. Sollte sich
bei der Beobachtung und Überprüfung des Beißverhaltens
von Hunden ergeben, dass Hunde anderer als der in dieser
Vorschrift genannten Rassen im Verhältnis zu ihrer
Population bei Beißvorfällen vergleichbar häufig
auffällig sind wie Hunde, auf die § 2 Abs. 1 Satz 1
HundVerbrEinfG bisher beschränkt ist, könnte die
angegriffene Regelung in ihrer gegenwärtigen Fassung
nicht länger aufrechterhalten werden. Sie wäre vielmehr
aufzuheben oder auf bisher nicht erfasste Rassen zu
erstrecken."
Quelle:
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT, - 1 BvR 1778/01 -, 16. März
2004
Im Juli 2005 hat der Club für Molosser e.V.
entsprechende Unterlagen bei allen 16 Bundesländern
angefordert:
Auskunftsersuchen des CfM (Juli 2005)
Für weitere, ggf. von anderen zugesandte Informationen
wären wir sehr verbunden.
Statistik Deutscher Städtetag 1991 - 1995
Hauptgrundlage der 2000 begonnenen und heute
bestehenden Hundegesetzgebung war die Statistik des
Deutschen Städtetages.
"Nach einer Erhebung des Deutschen Städtetages von 1991
bis 1995 steht die Rasse der Schäferhund an der Spitze
der Liste, in der die Fälle erfaßt sind, die zu einem
ordnungsbehördlichen Einschreiten Anlaß gaben, und zwar
mit 1956 Fällen. Weit abgeschlagen taucht der Rottweiler
auf Platz 3 auf (Platz 1 nimmt der Mischling incl.
Schäferhundmischlinge mit 2376 Fällen ein). Die in die
Anlagen 1 und 2 zur LHV NRW aufgenommenen Rassen, die
der besonderen Besteuerung unterworfen werden sollen,
tauchen dann, wenn überhaupt, mit eher wenigen Fällen in
dieser Statistik auf. Der Mastiff beispielsweise fehlt
völlig, der Mastino Napoletano steht mit 21 Fällen
zusammen mit dem Münsterländer und dem Spitz an Platz
30, weit nach beispielsweise dem Boxer (96 Fälle), dem
Collie (73 Fälle), dem Riesenschnauzer und Husky (65
Fälle), dem Dalmatiner (40 Fälle), dem Deutschen
Drahthaar (32 Fälle), dem Neufundländer (30 Fälle), dem
Golden Retriever ( 29 Fälle), dem Bernhardiner (24
Fälle) und dem Labrador (ebenfalls 24 Fälle) [Fleig, in:
Fleig, Die große Kampfhundelüge, S. 52 (57)]. "
zitiert nach Dr. J. Küttner
Bereits am 14. Januar 1999 musste der Deutsche Städtetag
zugeben, dass es sich bei den Zahlen für den
Staffordshire Bullterrier um eine Verwechslung mit
anderen Hunderassen handelte. Wieviele Verwechslungen
den Zahlen des Deutschen Städtetages noch zugrunde
liegen, lässt sich nur ahnen, nicht beweisen.
Auskunft des Deutschen Städtetages zum Staffordshire
Bullterier vom 14. Januar 1999
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