Statistiken "gefährliche Hunde"
 
- Hundebisse, beteiligte Hunderassen, Unfälle mit Hunden -

Der Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts zur Gefahrerforschungspflicht der Gesetzgeber lautet:

"96
c) Der Gesetzgeber ist allerdings auch im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz gehalten, die weitere Entwicklung zu beobachten. Dabei geht es hier in erster Linie darum, ob die unterschiedliche Behandlung derer, deren Hunde unter § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG fallen, und derjenigen, bei denen dies nicht der Fall ist, auch in der Zukunft gerechtfertigt ist. Sollte sich bei der Beobachtung und Überprüfung des Beißverhaltens von Hunden ergeben, dass Hunde anderer als der in dieser Vorschrift genannten Rassen im Verhältnis zu ihrer Population bei Beißvorfällen vergleichbar häufig auffällig sind wie Hunde, auf die § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG bisher beschränkt ist, könnte die angegriffene Regelung in ihrer gegenwärtigen Fassung nicht länger aufrechterhalten werden. Sie wäre vielmehr aufzuheben oder auf bisher nicht erfasste Rassen zu erstrecken."

Quelle: BUNDESVERFASSUNGSGERICHT, - 1 BvR 1778/01 -, 16. März 2004
 

Im Juli 2005 hat der Club für Molosser e.V. entsprechende Unterlagen bei allen 16 Bundesländern angefordert:

Auskunftsersuchen des CfM (Juli 2005)


Für weitere, ggf. von anderen zugesandte Informationen wären wir sehr verbunden.
 


Baden-Württemberg
 
 
Bayern

betrachtet Statistiken als (Frei-) Staatsgeheimnisse

Berlin

Statistik Berlin 2001 - 2004

Freie Universität Berlin, Fachbereich Veterinärmedizin, Institut für Tierschutz und Tierverhalten: Auffällig gewordene Hunde in Berlin und Brandenburg - ihre Repräsentanz in offiziellen Statistiken und in der Hundepopulation, Rainer Struwe und Franziska Kuhne, 2005 (pdf)

Brandenburg

Statistik des Landes Brandenburg 2000-2004

Freie Universität Berlin, Fachbereich Veterinärmedizin, Institut für Tierschutz und Tierverhalten: Auffällig gewordene Hunde in Berlin und Brandenburg - ihre Repräsentanz in offiziellen Statistiken und in der Hundepopulation, Rainer Struwe und Franziska Kuhne, 2005 (pdf)

 

Bremen

Statistik des Landes Bremen 2001 - 2003

 

Hamburg

Auskunft Hamburg

Statistik des Landes Hamburg 2000 - 2004
 

 

Hessen

Statistik des Landes Hessen 2001 - 2004

Statistik des Landes Hessen 2005

Mecklenburg-Vorpommern

führt keine Statistik und weist sehr eindrucksvoll auf die Schwächen ordnungsbehördlicher Statistiken hin.

 

Niedersachsen

führt laut eigener Auskunft keine Statistiken.

 

Nordrhein-Westfalen

Auskunft NRW

Statistik des Landes NRW 2003

Statistik des Landes NRW 2004 und Korrektur der Statistik 2003

Fragen CfM und Antworten des MUNLV zu den Statistiken 2003-2004

Hier die Zusammenfassung der Statistik NRW 2003 und 2004 als .pdf

Statistik 2005 NRW hier:

Statistik NRW 2005 - Vorwort und Grafiken

Rheinland-Pfalz

Auskunft des Landes RLP

zu den Statistiken RLP 2001-2004


Statistik Rheinland Pfalz 2001 bis 2004 als .pdf

 

Saarland

Statistik Saarland 01.07.2004-31.12.2004
 

 

Sachsen

führt laut eigener Auskunft keine Statistiken.

Sachsen-Anhalt

führt laut eigener Auskunft keine Statistiken.

 

Schleswig-Holstein

Statistik 2001 für Schleswig-Holstein.
 

Thüringen

führt laut Auskunft keine belastbare Statistik

 

Schweiz

Zusammenfassung der Ergebnisse

zur Schweizer Studie und den Schweizer Statistiken

Österreich

Zusammenfassung der Ergebnisse

zur österreichischen Studie und den Statistiken aus Österreich

 

Statistik Deutscher Städtetag 1991 - 1995

Hauptgrundlage der 2000 begonnenen und heute bestehenden Hundegesetzgebung war die Statistik des Deutschen Städtetages.

"Nach einer Erhebung des Deutschen Städtetages von 1991 bis 1995 steht die Rasse der Schäferhund an der Spitze der Liste, in der die Fälle erfaßt sind, die zu einem ordnungsbehördlichen Einschreiten Anlaß gaben, und zwar mit 1956 Fällen. Weit abgeschlagen taucht der Rottweiler auf Platz 3 auf (Platz 1 nimmt der Mischling incl. Schäferhundmischlinge mit 2376 Fällen ein). Die in die Anlagen 1 und 2 zur LHV NRW aufgenommenen Rassen, die der besonderen Besteuerung unterworfen werden sollen, tauchen dann, wenn überhaupt, mit eher wenigen Fällen in dieser Statistik auf. Der Mastiff beispielsweise fehlt völlig, der Mastino Napoletano steht mit 21 Fällen zusammen mit dem Münsterländer und dem Spitz an Platz 30, weit nach beispielsweise dem Boxer (96 Fälle), dem Collie (73 Fälle), dem Riesenschnauzer und Husky (65 Fälle), dem Dalmatiner (40 Fälle), dem Deutschen Drahthaar (32 Fälle), dem Neufundländer (30 Fälle), dem Golden Retriever ( 29 Fälle), dem Bernhardiner (24 Fälle) und dem Labrador (ebenfalls 24 Fälle) [Fleig, in: Fleig, Die große Kampfhundelüge, S. 52 (57)]. "
zitiert nach Dr. J. Küttner

Bereits am 14. Januar 1999 musste der Deutsche Städtetag zugeben, dass es sich bei den Zahlen für den Staffordshire Bullterrier um eine Verwechslung mit anderen Hunderassen handelte. Wieviele Verwechslungen den Zahlen des Deutschen Städtetages noch zugrunde liegen, lässt sich nur ahnen, nicht beweisen.

Auskunft des Deutschen Städtetages zum Staffordshire Bullterier vom 14. Januar 1999
 

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